Werden Sie Teil des fem.Village!
Am 11. September 2026 verwandelt der fem.RUN powered by infa das Aspria Strandbad am Maschsee wieder in eine Arena voller Energie, sportlicher Gemeinschaft und Female Empowerment.
Nutzen Sie die Chance, Ihre Marke, Produkte oder Services in unserem beliebten fem.Village zu präsentieren. Ob Shopping, Entspannung oder Mitmachaktion – hier erreichen Sie Ihre Zielgruppe ohne Streuverluste.
So einfach werden Sie Aussteller:
- Vertrag herunterladen: Laden Sie das untenstehende PDF-Formular herunter.
- Digital ausfüllen: Tragen Sie Ihre Stand- und Firmendetails direkt im Dokument ein.
- Senden & Durchstarten: Schicken Sie den unterschriebenen Vertrag per E-Mail an sinja.schoenfelder(at)eichels-event.com.
Die Teilnahmebedingungen sowie alle Details zu Auf- und Abbau finden Sie direkt im Dokument sowie im folgenden Abschnitt auf dieser Seite.
Teilnahmebedingungen Ausstellende
§ 1 Auf- und Abbau / Anfahrt
- Der Stand kann am Freitag, den 11. September 2026 von 10.00 bis 14.30 Uhr aufgebaut werden. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig. Alle sonst abgesprochenen Aufbauzeiten bedürfen der Schriftform und sind mit dem Veranstaltenden abzusprechen.
- Der Abbau der Stände erfolgt ab dem 11. September 2026 ab ca. 21.30 Uhr direkt nach Veranstaltungsende. Der Ausstellende ist verpflichtet, nach dem Abbau den ursprünglichen Zustand der Ausstellungsfläche wiederherzustellen und sauber zu hinterlassen.
- Jeder Ausstellende ist für die Beseitigung des Abfalls, welcher durch ihn auf seinem Stand entsteht, verantwortlich. Sollte der Ausstellende der Abfallentsorgung nicht eigenverantwortlich nachkommen, ist der Veranstaltende berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Ausstellers durch Dritte zu veranlassen.
- Sie können bis zum Standplatz mit Ihrem Auto fahren und ausladen. Danach muss das Auto von der Standfläche entfernt werden.
- Die Stromversorgung wird durch einen Verteilerkasten gewährleistet. Um ggf. auch größere Distanzen mit Kabel zu überbrücken, ist der Ausstellende dafür verantwortlich ausreichend Kabellänge mitzubringen (wir empfehlen 2-3 Kabeltrommeln).
§ 2 Bedingungen
- Vor Beginn der Veranstaltung erhält der Ausstellende eine Rechnung in Höhe der Standflächenkosten, die umgehend vor Beginn fällig wird.
- Der Veranstaltende ist befugt, dem Ausstellenden den Aufbau seines Standes zu untersagen, wenn die Begleichung des vollwertigen Rechnungsbetrages nicht bis Beginn der Veranstaltung festgestellt werden konnte.
- Der Ausstellende ist ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht berechtigt, den Stand oder Teile des Standes Dritten zu überlassen oder an Dritte weiter zu vermieten.
- Eine Änderung oder Erweiterung der Warengruppe bedarf der Genehmigung des Veranstalters. Sollten Differenzen zwischen den genannten und den tatsächlich angebotenen Produkten bestehen, behält sich der Veranstaltende vor, den Stand vom fem.Village auszuschließen. Die Standmiete ist dabei vom Ausstellenden in der vollen Höhe zu tragen.
- Das Verteilen von Drucksachen oder Warenproben außerhalb der gemieteten Standfläche ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters ist untersagt. Die Kosten der Beseitigung nicht genehmigter Werbemittel hat der Verursacher zu tragen. Ausnahme ist das Verteilen von Feuerzeugen, Streichhölzern und Aufklebern, das im gesamten Veranstaltungsbereich verboten ist. Jegliche Werbung außerhalb des angemieteten Standes ist genehmigungs- und kostenpflichtig.
- Der Verkauf von Lebensmitteln inklusive Getränke an die Besucher ist untersagt.
- Modenschauen und Events am Stand müssen dem Veranstalter rechtzeitig schriftlich gemeldet werden.
- Bei Rücktritt des Ausstellers werden folgende Rücktrittsgebühren fällig:
- Bis 7 Tage vor Beginn 50% der Standmiete, zzgl. gesetzl. MwSt.
- Ab dem 7. Tag vor Beginn der gesamte Mietpreis, zzgl. gesetzl. MwSt.
§ 3 Bewachung und Haftung
- Der Ausstellende bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er ausreichend haftpflichtversichert ist und erkennt den Haftungsausschluss des Veranstaltenden für Schäden jeder Art an.
- Der Veranstaltende übernimmt keinerlei Haftung für das Abhandenkommen oder Beschädigen der vom Ausstellenden eingebrachten Gegenstände oder Ausrüstungen. Dies gilt ebenfalls für die von den Ausstellenden, ihren Beauftragten, Angestellten oder Besuchern abgestellten Fahrzeuge. Der Veranstalter haftet auch nicht für Schäden jedweder Art, die im Zuge der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung des fem.Villages dem Ausstellenden oder einer dritten Person entstanden sind.
- Der Veranstalter ist bei Vorliegen von wichtigen Gründen berechtigt, die EXPO zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen, wenn die Gründe nicht von ihm zu vertreten sind.
- Die Ausstellenden haben in solchen begründeten Ausnahmefällen, wie überhaupt in sämtlichen Fällen höherer Gewalt, weder Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der Standmiete, noch auf Schadensersatz.
§ 4 Schriftform
- Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 5 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung oder eine Lücke im Vertrag durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die die Parteien gewählt hätten, wenn sie den die Unwirksamkeit begründeten Umstand oder die Lücke im Vertrag zur Zeit des Vertragsabschlusses gekannt hätten.











